Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?
VORSICHT! Bevor es zu spät ist, reichen wir Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Frist beträgt nur 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls! Ein Strafbefehl kann fatale Folgen haben!

Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 6366222 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken.

Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist

Warum “hilfe-strafbefehl.de”?

Ein Strafbefehl vom Gericht im Briefkasten zu haben, ist für die meisten ein großer Schock. Die üblichen Gedanken sind “bin ich jetzt vorbestraft”, “erfahren Dritte darüber”, “welche Folgen hat es für mich”, “warum ich” und so weiter.

Es ist oft ratsam gegen ein Strafbefehl Einspruch einzulegen. Fast jeder ist sich den Folgen nicht bewusst. Ab einer Strafe von über 90 Tagessätzen (die Höhe der Tagessätze spielt keine Rolle!) zählen Sie als Vorbestraft und Ihre Strafe ist im Führungszeugnis zu finden! ABER, auch eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen wird im Bundeszentralregister eingetragen. In Deutschland gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Auf dieses Führungszeugnis haben bestimmte Personengruppen Zugriff z.B. das Jugendamt. Auch bestimmte Lizenzen können Sie verlieren z.B. einen Waffenschein.

Ein kleiner Überblick die möglichen Folgen eines Strafbefehls:
– Vorbestraft
– Verlust von Lizenzen z.B. Waffenschein
– Verlust des Arbeitsplatzes z.B. Erzieher oder Security
– Probleme mit dem Jugendamt
– Gefängnis bei Nichtzahlung der Tagessätze
– Fahrverbote
– zivilrechtliche Schadensersatzforderungen

Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von “hilfe-strafbefehl” und Sie haben Chancen Ihre Strafe komplett weg zu bekommen oder zu mindern. Wir vertreten Sie gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft.

Ihre Vorteile: – Sie müssen nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, – wir beantragen Akteneinsicht und senden Ihnen diese zu, – wir verhandeln mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung oder eine Reduzierung der Strafe.

Expressbearbeitung am selben Tag

Die Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl läuft bereits morgen oder in wenigen Tagen ab?

Wir reichen in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, den Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht elektronisch ein. Auch am Wochenende und an Feiertagen.  Schneller geht es kaum!

Bitte beachten Sie: Gegen einen Strafbefehl kann man nur innerhalb 2 Wochen nach Zustellung des Einspruches einreichen! Sie stehen leider unter Zeitdruck!

Mit uns sparen sie viel Geld, Zeit und Nerven

In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl. Einfach nur das Einspruchsformular online ausfüllen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Gerne können Sie uns auch vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Rufnummer 06131 6366222 anrufen oder uns rechts über den WhatsApp Button kontaktieren.

Akzeptieren Sie unseren Kostenvorschlag erhalten Sie alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte

Der Strafbefehl kann bei einem Einspruch auch höher ausfallen. Kontaktieren Sie uns daher gerne vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.

Alle Schritte unseres Einspruchs gegen Ihren Strafbefehl

1. Einspruchs- formular ausfüllen

Sie füllen in wenigen Minuten online das Einspruchsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post.

2. Kostenlose Ersteinschätzung

Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Außerdem senden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gesamte Verteidigung, auch bei Verhandlungstagen vor Gericht.

3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen

Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir elektronisch beim Gericht den Einspruch ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen!

Nach Eingang Ihrer Strafakte in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um die Verhandlung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vorzubereiten.

4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung

Wir verhandeln mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über einen Freispruch.

Ihre Vorteile bei unserem Online Einspruch

Sie sparen mit unserem Online Einspruch viel Zeit und Kosten.

Unser Einspruchsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post. Außerdem bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon 06131 6366222 oder rechts über den WhatsApp Button an.

Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Alle Informationen können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.

Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.

Wir berechnen Ihnen lediglich eine mit Ihnen festgelegte Pauschale. Keine Kostenüberraschungen, wie bei vielen anderen Anwälten.

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Häufige Fragen zu unserem Online Einspruch

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.

Was kostet Ihr Online Einspruch?

Unser Motto lautet “Einspruch gegen Ihren Strafbefehl” für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte

Für jeden Verhandlungstermin beim Gericht, fällt eine zusätzliche Terminsgebühr in Höhe der Mittelgebühr nach RVG an.

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Natürlich können Sie auch gegen ein Strafbefehl ohne Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Dies ist aber nie ratsam! Die Strafe nach Ihrem Einspruch könnte auch höher ausfallen!

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch den Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Kontaktieren Sie uns

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserem Online Einspruch oder helfen Ihnen beim Einspruchsformular.