Häufige Fragen zu unserem Online Einspruch

Weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserem Online Einspruch oder helfen Ihnen beim Einspruchsformular.

Was kostet Ihr Online Einspruch?

Unser Motto lautet „Einspruch gegen Ihren Strafbefehl“ für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten.

Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte

Für jeden Verhandlungstermin beim Gericht, fällt eine zusätzliche Terminsgebühr in Höhe der Mittelgebühr nach RVG an.

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Natürlich können Sie auch gegen ein Strafbefehl ohne Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Dies ist aber nie ratsam! Die Strafe nach Ihrem Einspruch könnte auch höher ausfallen!

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch den Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Kontaktieren Sie uns

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.

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