Häufige Fragen zu unserem Online Einspruch

Weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserem Online Einspruch oder helfen Ihnen beim Einspruchsformular.

Was kostet Ihr Online Einspruch?

Unser Motto lautet „Einspruch gegen Ihren Strafbefehl“ für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten.

Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht und der Staatsanwaltschaft
– Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte

Für jeden Verhandlungstermin beim Gericht, fällt eine zusätzliche Terminsgebühr in Höhe der Mittelgebühr nach RVG an.

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Natürlich können Sie auch gegen ein Strafbefehl ohne Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Dies ist aber nie ratsam! Die Strafe nach Ihrem Einspruch könnte auch höher ausfallen!

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch den Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Kontaktieren Sie uns

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.

    Was ist ein Strafbefehl?

    Viele Betroffene stellen uns die Frage: Was ist ein Strafbefehl überhaupt? Ein Strafbefehl ist im Grunde ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft nutzt dieses Instrument bei kleinerer und mittlerer Kriminalität, wenn sie eine Hauptverhandlung vor Gericht für nicht notwendig erachtet. Sie beantragt den Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht, wenn sie den Beschuldigten für hinreichend tatverdächtig hält. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl, ohne den Beschuldigten jemals gesehen oder gesprochen zu haben. Die Strafe (meist eine Geldstrafe, aber auch Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzug und Freiheitsstrafen sind möglich) wird also rein auf Basis der Ermittlungsakten festgelegt. Sie erhalten das Ergebnis dieses einseitigen Verfahrens per Post.

    Der Ablauf im Strafbefehlsverfahren

    Das Strafbefehlsverfahren ist darauf ausgelegt, die Justiz zu entlasten. Es ist ein beschleunigtes und rein schriftliches Verfahren. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

    • Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungen ab.
    • Sie hält eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich.
    • Sie beantragt den Erlass des Strafbefehls schriftlich beim Gericht.
    • Der Richter prüft den Antrag auf Schlüssigkeit (nicht unbedingt auf Beweisbarkeit).
    • Der Strafbefehl wird erlassen und Ihnen förmlich zugestellt (meist im gelben Umschlag).

    Erst mit dieser Zustellung erfahren Sie oft zum ersten Mal offiziell von dem Stand des Verfahrens und der festgesetzten Strafe.

    Was tun nach Erhalt des Strafbefehls?

    Nachdem der Strafbefehl zugestellt wurde, haben Sie zwei Wochen Zeit zu reagieren. Ihre Optionen sind, den Strafbefehl zu akzeptieren (durch Zahlung oder indem Sie nichts tun) oder Einspruch einzulegen. Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, wird er rechtskräftig und gilt als Verurteilung, die auch im Bundeszentralregister eingetragen wird und gegebenenfalls auch im Führungszeugnis. Legen Sie Einspruch ein, wird das normale Gerichtsverfahren eröffnet, und wenn Sie das Wünschen kommt zu einer Hauptverhandlung. Nach Erhalt der Akte haben wir mit Ihnen zusammen die Möglichkeit dem Gericht ihre Sicht der Dinge mitzuteilen, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Beweise vorzubringen. In unseren häufigen Fragen (FAQ) beantworten wir weitere Details dazu, was ein Strafbefehl ist und wie das Strafbefehlsverfahren abläuft. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren.

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